Ratgeber

Halteverbots­zone für den Umzug beantragen in Bad Schussenried, Biberach und Ravensburg

Eine Halteverbotszone beantragen Sie bei der Straßenverkehrsbehörde des Ortes, an dem Ihr Umzugswagen stehen soll. In Biberach, Ravensburg, Bad Waldsee und Laupheim ist das die Stadt selbst. Stellen Sie den Antrag früh, denn die Schilder müssen mindestens 72 Stunden vorher stehen.

Von Sock Umzüge, Stand 15.10.2026

Umzugshelfer steht mit einem Karton im Laderaum des Transporters

Kurz gesagt: wann Sie eine Halteverbotszone brauchen

Ein Umzugswagen braucht Platz. Möglichst direkt vor der Haustür, damit die Wege kurz bleiben und niemand Möbel über hundert Meter Gehweg tragen muss. In engen Altstadtgassen in Ravensburg, in Wohngebieten in Biberach oder vor Mehrfamilienhäusern in Bad Schussenried ist dieser Platz oft belegt. Dann hilft eine vorübergehende Halteverbotszone.

Sie brauchen eine, wenn vor dem Haus öffentlicher Straßenraum liegt und dort regelmäßig Autos parken. Haben Sie eine eigene Einfahrt, einen Hof oder einen privaten Parkplatz, ist sie meist nicht nötig. Wichtig: Einfach Stühle, Absperrband oder Kartons auf Parkplätze stellen ist nicht erlaubt und hat keine rechtliche Wirkung. Nur eine Zone, die von der zuständigen Behörde angeordnet wurde, gilt.

Rechtlich ordnet die Straßenverkehrsbehörde das Halteverbot an. Grundlage ist in der Regel § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Manche Behörden arbeiten zusätzlich mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO, etwa wenn ein Fahrzeug in einem sonst gesperrten Bereich parken soll. Aufgestellt wird das Zeichen 283, das absolute Haltverbot, mit einem Zusatzschild für Datum und Uhrzeit.

Wer zuständig ist

Zuständig ist immer die Straßenverkehrsbehörde des Ortes, an dem das Halteverbot gelten soll. In Baden-Württemberg sind das die Landratsämter und die Großen Kreisstädte. Biberach, Ravensburg, Bad Waldsee und Laupheim sind Große Kreisstädte und regeln das selbst. Ziehen Sie von einer Stadt in eine andere, brauchen Sie unter Umständen zwei Anträge: einen für die alte und einen für die neue Adresse. Hier die Stellen, die wir am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten gefunden haben:

Bad Schussenried

Die Stadt Bad Schussenried führt verkehrsrechtliche Anordnungen beim Stadtbauamt. Laut den Rathausformularen der Stadt werden sie über das Online-Portal rosyweb.de beantragt. Bestätigen Sie die Zuständigkeit für Ihr Umzugs-Halteverbot vorab im Rathaus, Telefon 07583 9401-0.

Biberach an der Riß

In Biberach ist das Ordnungsamt mit der Straßenverkehrsbehörde zuständig. Eine eigene Online-Leistung für Umzugs-Halteverbote haben wir auf der Website nicht gefunden. Den Kontakt finden Sie über die Ämterübersicht der Stadt Biberach oder die Zentrale unter 07351 51-0. Mehr zum Umziehen dort lesen Sie auf unserer Seite Umzug in Biberach.

Ravensburg

In Ravensburg ist das Ordnungsamt, Abteilung Straßenverkehrsbehörde, in der Seestraße 32 zuständig. Telefon 0751 82-2111, E-Mail ordnungsamt@ravensburg.de. Laut Seite der Stadt Ravensburg werden Ausnahmeparkgenehmigungen, zum Beispiel bei einem Umzug, per E-Mail beantragt. Infos zu unseren Umzügen dort: Umzug in Ravensburg.

Bad Waldsee

Bad Waldsee ist als Große Kreisstadt selbst Straßenverkehrsbehörde. Ein eigenes Formular oder einen Eintrag zum Halteverbot haben wir auf der Website der Stadt nicht gefunden. Fragen Sie am besten über die Zentrale der Stadtverwaltung nach, Telefon 07524 94-01. Mehr dazu: Umzug in Bad Waldsee.

Laupheim

Die Stadt Laupheim bietet in ihren Rathaus-Formularen einen „Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung“ an. Das Rathaus erreichen Sie am Marktplatz 1 oder unter 07392 704-00. Mehr zum Umziehen in Laupheim: Umzug in Laupheim.

Andere Gemeinden im Landkreis Biberach

In kleineren Gemeinden ohne eigene Straßenverkehrsbehörde ist in der Regel das Landratsamt Biberach zuständig. Ein Anruf im Rathaus klärt schnell, wohin der Antrag geht.

Ablauf: Antrag, Schilder, Dokumentation

1. Antrag rechtzeitig stellen

Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, sobald Ihr Umzugstermin feststeht. Die Bearbeitung dauert einige Tage, und die Schilder müssen danach noch mit Vorlauf stehen. Zwei bis drei Wochen vorher ist ein guter Zeitpunkt. Eine verbindliche Frist haben wir auf den Seiten der fünf Städte nicht gefunden.

In den Antrag gehören in der Regel:

  • Name, Anschrift und Telefonnummer
  • Grund, also der Umzug
  • genaue Adresse mit Hausnummer und Straßenseite
  • Datum und Uhrzeit, von wann bis wann die Zone gelten soll
  • Länge der Zone in Metern, passend zum Fahrzeug
  • wenn möglich eine einfache Skizze

Rechnen Sie bei der Länge großzügig. Neben dem Fahrzeug braucht es Platz für die Ladebordwand und zum Rangieren.

2. Schilder aufstellen

Mit der Anordnung legt die Behörde fest, wie die Zone beschildert wird. Die Schilder bekommen Sie nicht automatisch dazu. Sie können sie bei einem Verkehrssicherungsunternehmen mieten oder ein Unternehmen mit dem Aufstellen beauftragen. Manche Städte verleihen auch eigene Schilder, fragen Sie danach.

Die Schilder müssen rechtzeitig stehen. Laut Leistungsbeschreibung auf service-bw ist das mindestens 72 Stunden vor dem Umzugstermin. Hintergrund: Wer sein Auto vorher abgestellt hat, muss eine Chance haben, das Schild zu sehen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts müssen Halter abgeschleppter Autos die Kosten erst tragen, wenn das Schild mindestens drei volle Tage stand. Halten Sie sich an die Vorgaben in Ihrer Anordnung, sie gehen vor.

3. Dokumentieren

Fotografieren Sie die Schilder direkt nach dem Aufstellen. Auf den Fotos sollten Schilder, Zusatzzeichen mit Datum und die parkenden Autos samt Kennzeichen zu sehen sein. Notieren Sie Datum und Uhrzeit. Manche Behörden verlangen ein Aufstellprotokoll. Steht am Umzugstag trotzdem ein Auto in der Zone, hilft diese Dokumentation. Wenden Sie sich dann an die Polizei oder das Ordnungsamt. Abschleppen lassen dürfen Sie nicht auf eigene Faust.

4. Abbauen

Nach dem Umzug müssen die Schilder wieder weg. Lassen Sie sie nicht länger stehen als angeordnet.

Was es kostet

Die Kosten bestehen aus zwei Teilen: der Gebühr der Behörde für die Anordnung und den Kosten für die Schilder, wenn Sie diese mieten. Feste Beträge haben wir auf den offiziellen Seiten der fünf Städte nicht gefunden. Die Stadt Ravensburg schreibt, dass sich die Gebühr für Ausnahmeparkgenehmigungen nach der Dauer richtet. Fragen Sie bei der Antragstellung nach den Gebühren. Mehr zu den Gesamtkosten Ihres Umzugs lesen Sie im Ratgeber Umzugskosten. Gut zu wissen: Umzugskosten können unter Umständen steuerlich eine Rolle spielen, siehe Umzugskosten von der Steuer absetzen.

Häufige Fehler

  • Zu spät beantragt: Kommt die Anordnung erst kurz vor dem Umzug, reicht die Zeit für den Vorlauf der Schilder nicht mehr.
  • Schilder zu spät aufgestellt: Dann ist Abschleppen kaum möglich, und der Platz bleibt belegt.
  • Zone zu kurz: Ein großer Umzugswagen samt Ladebordwand braucht mehr Platz als gedacht.
  • Nur an eine Adresse gedacht: Am Zielort ist oft genauso wenig Platz wie am Startort.
  • Keine Fotos: Ohne Dokumentation wird es schwer, wenn ein Auto in der Zone steht.
  • Eigene Absperrung: Kartons oder Band auf Parkplätzen ersetzen keine Anordnung.

Wir planen Ihren Umzug mit

Ob ein Halteverbot an Ihrer Adresse nötig ist, schauen wir uns bei der Planung mit Ihnen an. Sprechen Sie uns an, wir klären das bei der Anfrage. Für Ihren Privatumzug oder Firmenumzug erhalten Sie von uns ein verbindliches Angebot vorab. Wenn beim Umzug Möbel abgebaut werden müssen, übernehmen wir auch die Montage. Wo wir unterwegs sind, sehen Sie im Einsatzgebiet. Hier geht es zum Kontakt.

Quellen

Häufige Fragen

Was Kunden uns oft fragen

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Wo beantrage ich ein Halteverbot für den Umzug?

Bei der Straßenverkehrsbehörde des Ortes, an dem die Zone gelten soll. In Biberach, Ravensburg, Bad Waldsee und Laupheim ist das die Stadt selbst, in kleineren Gemeinden oft das Landratsamt.

Wie lange vorher müssen die Schilder stehen?

Laut service-bw mindestens 72 Stunden vor dem Umzugstermin. Maßgeblich sind die Vorgaben in Ihrer Anordnung.

Was kostet ein Halteverbot für den Umzug?

Es fällt eine Gebühr der Behörde an und gegebenenfalls Miete für die Schilder. Die genaue Höhe erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, feste Beträge nennen die Städte online nicht.

Darf ich einen Parkplatz mit Stühlen oder Absperrband freihalten?

Nein. Das hat keine rechtliche Wirkung, nur eine von der Behörde angeordnete Halteverbotszone gilt.

Was mache ich, wenn trotzdem ein Auto in der Zone steht?

Wenden Sie sich an die Polizei oder das Ordnungsamt. Fotos der Schilder mit Datum und Uhrzeit helfen dabei.

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